• Die Testpflicht wird für immunisierte Personen (geboostert, doppelt geimpft (gültig für 90 Tage) und genesen (gültig für 90Tage)) aufgehoben.
  • Alle nicht immunisierte Personen müssen sich weiterhin montags, mittwochs und freitags mit einem Selbsttest in der Schule testen.

Wer von der Testung ausgenommen werden möchte, muss das über entsprechende Dokumente/Apps nachweisen. Freiwillige Testungen sind weiterhin für alle an den Testtagen möglich.

Herzliche Grüße

Mathias Kocks